Stillzeit

Sobald Sie aus dem Mutterschaftsurlaub zurückkehren, haben Sie das Recht, bestimmte organisatorische Vorkehrungen zum Schutz Ihrer Gesundheit zu verlangen, die es Ihnen auf Wunsch auch ermöglichen, Ihr Kind zu stillen.

Im Einzelnen:

  • Während der gesamten Stillzeit müssen Sie Ihr Einverständnis geben zu arbeiten.

  • Ihre tägliche Arbeitszeit darf neun Stunden nicht überschreiten, auch wenn Ihr Arbeitsvertrag dies vorsieht.

  • Es muss Ihnen die nötige Zeit zum Stillen oder Abpumpen der Milch zur Verfügung gestellt werden. Diese Zeit im ersten lebensjahr Ihres Kindes zählt als bezahlte Arbeitszeit (min. 30 Minuten bei einem Arbeitstag von bis zu 4 Stunden; 60 Minuten bei einem Arbeitstag von mehr als 4 Stunden; 90 Minuten bei einem Arbeitstag von mehr als 7 Stunden).

  • Auf Verlangen können Sie von schweren oder gefährlichen Arbeiten befreit werden.

ch.ch - Webseite des Bundes mit Informationen zu Stillzeit

 

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