Trennung und Scheidung
Informationen zu Trennung und Scheidung finden Sie auf der Website des Kanton Bern und auf der Webseite des Bundes.
Elterliche Sorge
Verheiratete Eltern üben die elterliche Sorge gemeinsam aus. Bei einer richterlichen Trennung oder Scheidung belässt das Gericht die elterliche Sorge in der Regel bei beiden Eltern.
Falls es zum Schutz des Kindes notwendig ist, kann es jedoch die elterliche Sorge auch einem Elternteil zuteilen. Ändern sich die Verhältnisse zu einem späteren Zeitpunkt, kann ein Elternteil eine Änderung des Urteils beantragen. Wenn sich beide Eltern über eine neue Regelung einig sind, ist die KESB für die Neuregelung zuständig. Sind sich die Eltern nicht einig, entscheidet das Zivilgericht.
Weitere Informationen finden Sie bei der KESB des Kantons Bern und auf der Webseite des Bundes.