Ehe und Konkubinat

In der Schweiz wird ein eheähnliches Zusammenleben von zwei Personen (mit oder ohne Kinder) als Konkubinat bezeichnet. Da verheiratete Paare bei den Steuern gemeinsam veranlagt werden, kann ein Konkubinat zu einer tieferen Steuerlast führen. Die rechtliche Absicherung, welche mit einer Ehe einhergeht, ist durch ein Konkubinat jedoch nicht gegeben. So haben Konkubinatspartner etwa kein Auskunfts- und Zutrittsrecht in Spitälern oder keinen Erbanspruch. Die meisten Aspekte lassen sich jedoch durch einen entsprechenden Konkubinatsvertrag regeln.

Die Ehe ist eine gesetzlich geregelte Verbindung von Mann und Frau oder gleichgeschlechtlichen Paaren. Daher gelten die gesetzlich festgehaltenen Rechte und Pflichten (z.B. Treue- und Beistandspflicht).

Mehr zum Thema

www.be.ch/zivilstand - Webseite der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern mit Informationen zu den Themen Geburt, Tod, Heirat und Namensänderungen sowie alle Angaben zu den sieben Zivilstandsämtern des Kantons Bern

ch.ch - Webseite des Bundes mit Informationen zum Konkubinat

konkubinat.ch - Webseite der Rechtsanwälte Bürgi Nägeli mit Informationen zum Konkubinat

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