Betreuung kranker Kinder

Es kann vorkommen, dass Ihr Kind krank wird und daher nicht in die Kita, in den Kindergarten oder in die Schule gehen kann und Sie niemanden haben, der sich, während Sie arbeiten, um Ihr Kind kümmern kann.

Gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses muss Ihnen Ihr Arbeitgeber bis zu drei Tage bezahlten Urlaub für die Betreuung Ihres kranken Kindes gewähren. Dennoch sind Sie verpflichtet, nach geeigneten Ersatzlösungen (z. B. Pflege des Kindes durch Verwandte oder Bekannte) zu suchen. Diese Pflicht entfällt, wenn die Anwesenheit eines Elternteils zwingend notwendig ist, zum Beispiel im Falle einer schweren Erkrankung eines Säuglings.

Wenn keine Verwandten oder Bekannten zur Betreuung Ihres kranken Kindes zur Verfügung stehen, können Sie das Schweizerische Rote Kreuz um Hilfe bitten. Dieses bietet einen Kinderbetreuungsdienst für zu Hause an. Eine darauf spezialisierte Person kümmert sich um Ihr Kind, spielt mit ihm, bereitet das Mittagessen zu und verabreicht ihm bei Bedarf auch Medikamente.

Dieses Angebot gilt für Kinder bis zwölf Jahre. Einige Krankenkassen übernehmen diese Kosten.

Bei schwerwiegender Krankheit

Wenn die Krankheit Ihres minderjährigen Kindes schwerwiegend ist, wenn es beispielsweise Krebs hat, können Sie auch für längere Zeit von der Arbeit befreit werden. Unter bestimmten Bedingungen haben Sie als Eltern Anspruch auf insgesamt 14 Wochen bezahlten Urlaub (80 Prozent des Lohns), um Ihr krankes oder verletztes Kind zu pflegen.

ch.ch - Webseite des Bundes mit Informationen zur Betreuung kranker Kinder

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