Tagesschulen
Für Eltern gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Betreuungsangebot für Kindergarten- und Schulkinder in ihrer Gemeinde voranzutreiben.
Sie können sich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung über den aktuellen Stand der Tagesschulen informieren. Ausserdem können Eltern mindestens eine jährliche Bedarfserhebung von der Gemeinde verlangen. Sobald zehn Kinder angemeldet sind, muss die Gemeinde ein entsprechendes Tagesschulmodul führen.
Ihre Anliegen können Eltern aktiv als Mitglied im Elternrat oder in der Schulkommission einbringen. Hier besteht beispielsweise die Möglichkeit in einer Projektgruppe mitzuwirken, die im Auftrag der Gemeinde ein Tagesschulangebot plant oder ausbaut.
Kindertagesstätten
Wer eine Kita gründen will, benötigt eine Betriebsbewilligung des Amts für Integration und Soziales des Kantons Bern. Bevor das Amt für Integration und Soziales die Bewillligung erteilt, wird in geeigneter Weise geprüft, insbesondere durch Augenschein, Besprechungen und Erkundigungen und wenn nötig unter Beizug von Sachverständigen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Tagesfamilien
Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber im eigenen Haushalt im Kanton Bern zu betreuen, muss dies dem Amt für Integration und Soziales (AIS) des Kantons Bern melden.
Betreuungspersonen in Tagesfamilien können entweder als selbständig Erwerbende ihre Dienste anbieten oder sich einer Tagesfamilienorganisation anschliessen. Selbständig erwerbende Betreuungspersonen in Tagesfamilien melden Ihr Betreuungsangebot dem AIS einen Monat im Voraus. Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern melden deren angestellte Betreuungspersonen. Sie benötigen eine Betriebsbewilligung durch das AIS.