Betreuungsangebote initiieren

Tagesschulen

Für Eltern gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Betreuungsangebot für Kindergarten- und Schulkinder in ihrer Gemeinde voranzutreiben.

Sie können sich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung über den aktuellen Stand der Tagesschulen informieren. Ausserdem können Eltern mindestens eine jährliche Bedarfserhebung von der Gemeinde verlangen. Sobald zehn Kinder angemeldet sind, muss die Gemeinde ein entsprechendes Tagesschulmodul führen.

Ihre Anliegen können Eltern aktiv als Mitglied im Elternrat oder in der Schulkommission einbringen. Hier besteht beispielsweise die Möglichkeit in einer Projektgruppe mitzuwirken, die im Auftrag der Gemeinde ein Tagesschulangebot plant oder ausbaut.

Kindertagesstätten

Wer eine Kita gründen will, benötigt eine Betriebsbewilligung des Amts für Integration und Soziales des Kantons Bern. Bevor das Amt für Integration und Soziales die Bewillligung erteilt, wird in geeigneter Weise geprüft, insbesondere durch Augenschein, Besprechungen und Erkundigungen und wenn nötig unter Beizug von Sachverständigen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Tagesfamilien

Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber im eigenen Haushalt zu betreuen, muss dies der zuständigen KESB melden.

Tagesfamilien können entweder als selbständig Erwerbende ihre Dienste anbieten oder sich einer Tagesfamilienorganisation anschliessen. Tagesfamilienorganisationen benötigen aktuell im Kanton Bern keine Betriebsbewilligung.

 

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