Betreuung bei Krankheit

Wenn Ihr Kind erkrankt, so haben Sie bei Ihrem Arbeitgeber Anrecht auf bis zu drei Freitage. Verschiedene Betreuungs- und Unterstützungsangebote stehen zur Verfügung, wenn Sie bei der Betreuung ihres kranken Kindes Hilfe benötigen:

srk-bern.ch - Entlastungsangebot Kinderbetreuung zu Hause

glanzzeit.ch - Glanzzeit Vermittlungsstelle für Familienunterstützung

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