Wenn Ihr Kind erkrankt, so haben Sie bei Ihrem Arbeitgeber Anrecht auf bis zu drei Freitage. Verschiedene Betreuungs- und Unterstützungsangebote stehen zur Verfügung, wenn Sie bei der Betreuung ihres kranken Kindes Hilfe benötigen:
srk-bern.ch - Entlastungsangebot Kinderbetreuung zu Hause
glanzzeit.ch - Glanzzeit Vermittlungsstelle für Familienunterstützung