Voll- oder teilzeitliche Angebote

Die Gemeinde klärt jährlich den Bedarf an Betreuung bei den Eltern ab. Melden sich genügend Kinder an (mindestens zehn)  ist die Gemeinde verpflichtet, das gewünschte Betreuungsmodul anzubieten (Kantonale Tagesschulverordnung, Art. 2) .  Je nach Nachfrage kann ein umfassendes Angebot mit Betreuung vor und nach der Schule entstehen. Zeichnet sich hingegen nur ein geringes Interesse ab, wird ein reduziertes Angebot – etwa eine Mittagsbetreuung – eingerichtet. Eltern erhalten Auskunft zum Tagesschulangebot direkt bei der Gemeinde.

Tagesschulangebote können somit aus einem, mehreren oder allen folgend beschriebenen Modulen bestehen:

a. Frühbetreuung

Bei Bedarf empfängt die Schule die Kinder bereits vor Unterrichtsbeginn. Die Kinder frühstücken, spielen, lesen oder bereiten sich selbständig auf den Unterricht vor.

b. Mittagsbetreuung

Das gemeinsame  Mittagessen bildet einen zentralen Teil innerhalb dieses Moduls. Die Kinder helfen bei Routinearbeiten wie Tisch decken und Geschirr abräumen mit. Nach dem Essen bewegen sie sich drinnen oder draussen, arbeiten in Ruhe  oder entspannen sich.

c. Nachmittagsbetreuung

Die Kinder besuchen die Nachmittagsbetreuung nach Unterrichtsschluss oder an schulfreien Nachmittagen, meist bis 18.00 Uhr. Sie nehmen am Freizeit- und Lernangebot unter Leitung einer verantwortlichen Betreuungsperson teil. Es finden gemeinsame Aktivitäten oder Ausflüge statt.

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