Kindesschutz

Kinder und Jugendliche sind für ihre Entwicklung auf Schutz und Förderung angewiesen. Sie brauchen unter anderem beständige und liebevolle Beziehungen, Sicherheit, individuelle und entwicklungsgerechte Erfahrungen, Grenzen und Strukturen sowie stabile und unterstützende Gemeinschaften. In erster Linie sind die Eltern verantwortlich, für die Grundbedürfnisse ihrer Kinder zu sorgen und deren Entwicklung zu fördern – sie tragen die Hauptverantwortung für das Wohl ihrer Kinder.

Manchmal gibt es im Leben Situationen, in denen eine Familie mit schweren Belastungen konfrontiert ist und das Kind eine besondere Betreuung oder die Eltern eine Entlastung benötigen. In schwierigen Zeiten können unter Umständen die Eltern dem Kind keinen stabilen Rahmen, gemeinsame Zeiten oder Gespräche bieten und auch weniger für ihr Kind da sein. Wenn Eltern an die Grenzen ihrer Kräfte kommen, dann liegt es umso mehr in ihrer Verantwortung, Hilfe und Unterstützung von Fachleuten in Anspruch zu nehmen.

Beratungsstellen

Eine Übersicht über Beratungs- und Unterstützungsangebote finden Sie unter Beratungsstellen

Die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB-Kreise) finden Sie auf der Webseite der Direktion für Inneres und Justiz

Gefährdungsmeldung

Sind die Eltern nicht in der Lage von sich aus für Abhilfe der Kindeswohlgefährdung zu sorgen, ist die Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährdung angezeigt. Mit einer Gefährdungsmeldung erhält die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) den Auftrag zu prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Kindeswohlgefährdung handelt: Die KESB klärt die Situation des Kindes und der Familie und trifft falls nötig geeignete Massnahmen, um das Kind und die Eltern bestmöglich zu unterstützen. Dabei geht es unter anderem auch darum, die Kompetenzen der Eltern soweit zu stärken, dass diese ihre Erziehungs-, Betreuungs- und Schutzaufgaben wahrnehmen können. Im Zentrum steht immer das Kind und die Abwendung der Gefährdung.

Jede Person kann der KESB Meldung erstatten, wenn sie von einer Gefährdung des Kindeswohls Kenntnis erhält.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der DIJ unter Gefährdungsmeldung.

nach oben