Kinder und Jugendliche sind für ihre Entwicklung auf Schutz und Förderung angewiesen. Sie brauchen unter anderem beständige und liebevolle Beziehungen, Sicherheit, individuelle und entwicklungsgerechte Erfahrungen, Grenzen und Strukturen sowie stabile und unterstützende Gemeinschaften. In erster Linie sind die Eltern verantwortlich, für die Grundbedürfnisse ihrer Kinder zu sorgen und deren Entwicklung zu fördern – sie tragen die Hauptverantwortung für das Wohl ihrer Kinder.
Manchmal gibt es im Leben Situationen, in denen eine Familie mit schweren Belastungen konfrontiert ist und die Eltern dem Kind keinen stabilen Rahmen mehr bieten können. Wenn Eltern an ihre Grenzen stossen, ist es sehr wichtig, dass sie Hilfe und Unterstützung von Fachleuten in Anspruch nehmen.
Beratungsstellen
Eine Übersicht über Beratungs- und Unterstützungsangebote finden Sie unter Beratungsstellen - Familienportal des Kanton Bern.
Die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB-Kreise) finden Sie auf der Webseite der Direktion für Inneres und Justiz.
Gefährdungsmeldung
Wenn das Kind gefährdet ist und die Eltern nicht in der Lage sind, die Situation zu verbessern, ist die Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährdung angezeigt.
Mit einer Gefährdungsmeldung erhält die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) den Auftrag zu prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Kindeswohlgefährdung handelt: Die KESB klärt die Situation des Kindes und der Familie und trifft falls nötig geeignete Massnahmen, um das Kind und die Eltern bestmöglich zu unterstützen. Dabei geht es unter anderem auch darum, die Kompetenzen der Eltern soweit zu stärken, dass diese ihre Erziehungs-, Betreuungs- und Schutzaufgaben wahrnehmen können. Im Zentrum steht immer das Kind und die Abwendung der Gefährdung.
Jede Person kann der KESB Meldung erstatten, wenn sie von einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls Kenntnis erhält.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der DIJ unter Gefährdungsmeldung.