Pflegefamilie

Pflegefamilien ermöglichen Kindern ein Aufwachsen in familiären Strukturen, wenn sie vorübergehend oder dauerhaft nicht von ihren leiblichen Eltern betreut werden können. An Pflegeeltern werden bestimmte Anforderungen gestellt. Die Aufnahme eines Pflegekindes ist bewilligungspflichtig.

Wer ein Kind entgeltlich für mehr als einen Monat oder unentgeltlich für mehr als drei Monate in seine Familie aufnehmen will, benötigt eine Bewilligung (Art. 4 PAVO). Diese Bewilligungspflicht gilt auch für Personen, die ein verwandtes oder ihnen nahestehendes Kind aufnehmen möchten. Weitere Informationen finden Sie unter: Familienpflege.

 

 

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