Voll- oder teilzeitliche Angebote

Sobald genügend Kinder (mindestens 10 Kinder) angemeldet sind, muss die Gemeinde das gewünschte Betreuungsmodul führen (Kantonale Tagesschulverordnung, Artikel 2). Es kann sein, dass damit eine vollzeitliche Betreuung vor und nach der Schule entsteht. Besteht in einer Gemeinde aufgrund der jährlichen Befragung der Eltern nur wenig Interesse an einem Vollangebot, wird nur eine Teilzeitbetreuung z.B. während der Mittagszeit geschaffen. Interessierte Eltern erkundigen sich bei der Gemeinde nach dem kommunalen Tagesschulangebot.

Tagesschulangebote können aus 4 Modulen bestehen:

a. Frühbetreuung

Bei Bedarf empfängt die Schule die Kinder bereits vor Unterrichtsbeginn. Oft beaufsichtigt eine Lehrperson die Kinder in einem Schulzimmer. Die Kinder können etwas essen, spielen, lesen oder sich bereits auf den Unterricht vorbereiten, indem sie selbständig an ihren Aufträgen arbeiten.

b. Mittagsbetreuung mit Verpflegung

In der Mittagspause nehmen die Kinder gemeinsam ein gesundes Essen ein. Die Betreuergruppe legt Wert auf eine entspannte und freundliche Atmosphäre. Die Kinder helfen bei Routinearbeiten wie Tisch decken und Geschirr abräumen mit. Nach dem Essen können sie sich drinnen oder draussen bewegen, in Ruhe arbeiten oder einfach nichts tun.

c. Aufgabenbetreuung

Die Kinder erledigen unter Anleitung selbständig ihre Hausaufgaben. Manchmal bereits über Mittag, oft im Anschluss an den Nachmittagsunterricht. Aus pädagogischen und didaktischen Gründen wird die Aufgabenbetreuung häufig von Lehrpersonen geleitet.

d. Nachmittagsbetreuung

Die Kinder besuchen die Nachmittagsbetreuung nach Unterrichtsschluss oder an schulfreien Nachmittagen, meist bis 18.00 Uhr. Sie nehmen am Freizeit- und Lernangebot unter Leitung einer verantwortlichen Betreuungsperson teil. Wenn möglich ist ein Nachmittag so zu planen, dass gemeinsame Ausflüge veranstaltet werden können (z.B. Besuch im Museum, Ausflug ins Hallenbad, Wandernachmittag, usw.).

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