Tagesschulen und Blockzeiten

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Blockzeiten
Mit der Teilrevision des Volksschulgesetzes vom 29. Januar 2008 hat der Grosse Rat die flächendeckende Einführung von Blockzeiten beschlossen. Zudem wurde entschieden, dass die Gemeinden bedarfsabhängig freiwillige Tagesschulangebote einführen sollen. Mit diesen Massnahmen soll ein Schulbetrieb gestaltet werden, der die Teilnahme der Eltern am Arbeitsmarkt organisatorisch besser ermöglicht und zudem ruhigere Tagesabläufe und klarere Strukturen für Kinder, Eltern und Lehrpersonen bringt.
Obligatorische Blockzeiten
Ab 1. August 2009 muss an allen Kindergärten und Volksschulen des Kantons Bern von Montag bis Freitag jeden Morgen während mindestens vier Lektionen Unterricht stattfinden. Es handelt sich dabei um eine Minimalbestimmung: auch fünf Lektionen sind möglich, d.h. einige Kinder können einen früheren Schulbeginn haben.
Die •Blockzeiten sollen für alle Schülerinnen und Schüler einer Gemeinde identisch sein, die Anfangs- und Schlusszeiten bestimmt die Gemeinde. Der Kanton Bern unterstützt und berät die Gemeinden bei der Umsetzung der Blockzeiten.
Bedarfsabhängige Einführung von Tagesschulangeboten
Unter „Tagesschulangebot“ versteht man im Kanton Bern ein freiwilliges, pädagogisch geleitetes Betreuungsangebot für Kindergarten- und Schulkinder, welches vor oder nach dem obligatorischen Unterricht stattfindet. Das Betreuungsangebot wird im Auftrag der Gemeinde während einem bis fünf Tagen pro Woche geführt (jedoch nicht während den Schulferien).
Seit dem 1. August 2010 haben die Gemeinden die Pflicht, ab einer verbindlichen Nachfrage von 10 Kindern für ein Modul (z.B. Mittagsbetreuung am Dienstag) ein Tagesschulangebot einzuführen. Der Kanton Bern unterstützt die Arbeit der Gemeinden durch vielfältige Beratungsleistungen: Publikation eines Leitfadens zum Aufbau einer Tagesschule, eine umfassende •Website mit zahlreichen Vorlagen und Mustern sowie direkte Auskünfte und Empfehlungen an die Gemeindebehörden und Tagesschulleitungen.
Die Gemeinden werden beim Betrieb der Tagesschulangebote auch finanziell unterstützt: Sie erhalten vom Kanton pro geleistete Betreuungsstunde einen Betrag erstattet, der die Normlohnkosten der Tagesschule abdeckt. Rund 1.2 Millionen Betreuungsstunden wurden im Schuljahr 2009/10 durch den Kanton subventioniert.
Eltern profitieren von der Subvention durch den Kanton, indem sie einen nach Einkommen abgestuften Tarif für die Betreuung in der Tagesschule bezahlen: So beträgt der Tarif für eine Betreuungsstunde bei einem massgebenden Monatseinkommen von 3'500 Franken nur 65 Rappen anstelle der ungefähr kostendeckenden 11.20 Franken. Der Tarif für die schulergänzende Betreuung steigt mit dem Einkommen linear an und richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Familie. Das Tarifsystem fördert deshalb die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die soziale Integration und die Chancengerechtigkeit.
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