Eine eigene Kita gründen
Wer eine private Kita führen will, benötigt eine Betriebsbewilligung des Kantonalen Jugendamtes.
Um eine Betriebsbewilligung zu erlangen müssen folgende Punkte beachtet werden:
- Konzepte zum Betrieb und zur Pädagogik
- Persönliche und berufliche Eignung des Personals
- Standort, Räumlichkeiten und Einrichtung
- Ernährung und ärztliche Betreuung
- Hygiene und Brandschutz
- Wirtschaftliche Grundlage
- Versicherungen
Die Betriebsbewilligung wird auf eine fachlich und persönlich qualifizierte Person ausgestellt und nicht auf die Trägerschaft einer Kita.
Weitere Voraussetzungen und Informationen finden Sie im •Merkblatt des Kantonalen Jugendamtes. Das Kantonale Jugendamt informiert und berät Sie gerne bezüglich des Aufbaus einer Kita.
Weitere Informationen
Kontakt
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
Kantonales Jugendamt (KJA)
Gerechtigkeitsgasse 81
3011 Bern
Tel. 031 633 76 33
Fax 031 633 76 33
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