Tarife berechnen
Elterngebühren
Für die vereinbarten Betreuungsstunden stellen die Gemeinden den Eltern die •kantonale Gebühr in Rechnung. Erheben die Gemeinde tiefere Gebühren von den Eltern, haben sie die Differenz zum Ertrag selber auszuweisen und zu tragen. Höhere Gebühren sind nicht erlaubt.
Die Gebühren für die Betreuung werden je vereinbarte Stunde festgelegt und richten sich nach
- dem Einkommen und Vermögen der obhutsberechtigten Eltern
- der Familiengrösse und
- den Normkosten.
Für die Erfassung des massgebenden elterlichen Einkommens und die Rechnungsstellung stellt der Kanton ein sogenanntes Abrechnungstool zur Verfügung. Die Gemeinden können von den Eltern zusätzlich Gebühren für das Essen erheben. Die Gebühren sollen im Rahmen der durchschnittlich effektiven Kosten für das Essen liegen.
Beiträge an die Gemeinde
Der Gemeinde die geleisteten Betreuungsstunden je Kind zu Normlohnkosten abgegolten. Erklärungen und Berechungsbeispiele findet man im •Leitfaden zur Einführung und Umsetzung von Tagesschulen.
Abrechnung mit dem Kanton
Die Gemeinden können die Normlohnkosten abzüglich der effektiv eingenommenen Elterngebühren dem Lastenausgleich zuführen. Sie melden Ihre Tagesschulangebote bei der •Erziehungsdirektion, Rubrik Gemeinden und Schulkommissionen, Finanzielles. Der publizierte •Leitfaden gibt Auskunft über das Vorgehen.
Für die Budgetierung der Kosten und der Auslastung stellt die Erziehungsdirektion ebenfalls ein Tool zur Verfügung.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung AKVB
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. 031 633 84 14
Fax 031 633 83 55
Kontakt per E-Mail
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