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Wie gründe ich ein Kinderbetreuungsangebot in unserer Gemeinde

Kind baut ein Häusschen

Gründung Kinderbetreuungsangebote

Der Entschluss ist gefasst und ein subventioniertes Kinderbetreuungsangebot soll in Ihrer Gemeinde gegründet oder das bestehende Angebot ausgebaut werden. Wie dabei vorzugehen ist, welche Fristen zu beachten und welche Unterlagen einzureichen sind erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
Wenn Sie ein privates Kinderbetreuungsangebot schaffen wollen, finden Sie die nötigen Informationen dazu auf der Seite «Eine private Kita gründen».

Ausgangslage

Die Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Bern sind eine gemeinsame Aufgabe zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Die Finanzierung erfolgt über den Lastenausgleich, der je zur Hälfte vom Kanton und der Gesamtheit der Gemeinden gespiesen wird. Dem Kanton steht jährlich eine bestimmte Summe zur Verfügung, um neue Gesuche der familienergänzenden Kinderbetreuung zu bewilligen. Im Jahr 2009 waren dies CHF 4 Mio. und für die Jahre 2010 und 2011 stehen voraussichtlich je CHF 3 Mio. zur Verfügung.
Die Anzahl der ersuchten Plätze übersteigt die vorhandenen finanziellen Mittel des Kantons regelmässig, weshalb die Gemeinden für die ersuchten Plätze ein Gesuch einreichen müssen, welche mit Hilfe einer Nutzwertanalyse priorisiert werden.

Einreichen des Gesuchs

Für Gesuche bezüglich der Zulassung neuer Kindertagesstättenplätze oder neuer Tagesfamilienorganisationsstunden gilt der Stichtag vom 1. Februar. Ein Gesuch muss Informationen zu den folgenden Punkten beinhalten:

  • Bedarfsnachweis
  • Trägerschaft
  • Pädagogisches und organisatorisches Konzept
  • Anzahl Betreuungsplätze (Leistungsbereitschaft)
  • Finanzielle Daten (Budget, das die langfristige finanzielle Sicherung aufzeigt)
  • Einhaltung der Vorgaben des Bundes zur Teilnahme an den Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, sowie ein Satz ausgefüllter Formulare des Bundesamtes für Sozialversicherung
  • Beschuss des zuständigen Gemeindeorgans

Eine Checkliste zur Einreichung von Gesuchen mit detaillierten Angaben kann bei der Fachstelle Familie (Tel. 031 633 78 83) angefordert werden.

Priorisierungskriterien der eingegangenen Gesuche

Grundsätzlich werden die eingegangenen Gesuche bewilligt, wenn ein Gesuch gemäss Art. 7 der ASIV zeigt, dass die zustellende Gemeinde einen Bedarf für das ersuchte Leistungsangebot aufweist und die Vorgaben der AISV bezüglich Finanzierung und Qualität einhält.
Übersteigt die Summe des ersuchten Leistungsangebots die vorhandenen finanziellen Mittel für neue Betreuungsplätze, werden die Gesuche nach folgenden Kriterien (basierend auf Art. 10 ASIV) priorisiert:

  • Versorgungsgrad der Gemeinde / der Region mit familienergänzender Betreuungsangeboten (im Verhältnis zur Anzahl Kinder in der Gemeinde / Region)
  • Abbau regionaler Disparitäten
  • Belastung einer Gemeinde oder Region mit sozialen Brennpunkten
  • Anzahl Arbeitsplätze in der Region
  • Verhältnis von Kosten und Nutzen des Leistungsangebotes

Ablauf der Gesuchsbeurteilung

Nach dem Stichtag (1. Februar) werden die vollständig eingereichten Gesuche geprüft und priorisiert. Die Gemeinden erhalten darauf hin vom Sozialamt Kanton Bern (SOA) einen Entscheid bezüglich ihres Gesuchs. Für bewilligte Gesuche wird eine Ermächtigung ausgestellt, in der das Leistungsangebot und der Leistungsumfang umschrieben werden. Es wird bestätigt, dass die Normkosten pro belegten Platz abzüglich der zu erwartenden Elternbeiträge in den Lastenausgleich eingereicht werden können.
Bei einem negativen Entscheid erhalten die Gesuchsteller eine schriftliche Begründung mit dem Hinweis, dass die Gemeinde eine anfechtbare Verfügung verlangen kann.

Selbstverständlich steht es der Gemeinde des Projektes zu, beim Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) trotzdem ein Gesuch um Mitfinanzierung durch den Bund einzuriechen. Allerdings kann bei einem negativen Entscheid seitens des SOA der Kanton nicht als Mitfinanzierer eingesetzt werden.

Für Auskünfte stehen Ihnen Frau Monika Gaye (Tel. 031 633 78 83) und Frau Esther Christen (Tel. 031 633 78 91) zur Verfügung.


Weitere Informationen

Kontakt

Sozialamt des Kantons Bern

Abt. Gesundheitsförderung und Sucht/ Fachstelle Familie
Rathausgasse 1
3011 Bern

Tel. 031 633 78 83
Fax 031 633 78 92
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

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