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Kitas und Tagesfamilien

Es gibt subventionierte und nicht subvertionierte familienergänzende Betreuungsangebote. Diese müssen denselben Qualitätsanforderungen entsprechen. Bei subventionierten Angeboten sind zudem der Elterntarif und die maximalen Kosten, die vom Kanton übernommen werden (Normkosten) vorgegeben.

Private, nicht subventionierte familienergänzende Kinderbetreuung

Für die Gründung einer nicht subventionierten Kindertagesstätte oder Tagesfamilienorganisation berät das Kantonale Jugendamt. Diese Merkblatt informiert über die qualitativen, personellen und räumlichen Anforderungen.

Öffentliche, subventionierte familienergänzende Kinderbetreuung

Die Elterntarife in Kindertagesstätten und bei Tagesfamilien werden zum grossen Teil über den kantonalen Lastenausgleich subventioniert. Dies garantiert, dass sich auch Eltern mit mittleren bis tiefen Einkommen eine familienergänzende Betreuung leisten können. Das Angebot an subventionierten Stunden und Plätzen wird von Jahr zu Jahr ausgebaut.
Die Gemeinden müssen beim Kanton ein entsprechendes Gesuch stellen. Da die Nachfrage das Angebot regelmässig übersteigt , entscheidet der Kanton anhand einer Nutzwertanalyse über die Genehmigung. Die wichtigsten Kriterien sind der Bedarf sowie die Versorgung der Region mit Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung.
Die kantonale Mitfinanzierung wird in der Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) geregelt. Die drei Eckpfeiler der ASIV sind die Normkosten, die Qualitäts- und die Tarifvorgaben.

  • Qualitätsvorgaben: Dies sind unter Anderem die Angaben bezüglich Gruppengrösse, Ausbildung des Personals, Betreuungsschlüssel und Räumlichkeiten.
  • Tarif: Je nach massgebendem Einkommen bezahlen die Eltern Gebühren zwischen 71 Rappen und 11.40 Franken pro Stunde in Kindertagesstätten und zwischen 71 Rappen und 8.75 Franken bei Tageseltern. Die 11.40 Franken entsprechen den Normkosten.
  • Normkosten: Die Normkosten betragen für einen Kitaplatz pro Stunde 11.40 Franken und bei Tagesfamilien 8.75 Franken. Die Normkosten entsprechen in etwa den Vollkosten eines sehr gut ausgelasteten Betriebs bei gegebenen Qualitätsvorgaben.
  • Kostenübernahme durch den Lastenausgleich: Die Differenz zwischen Elternbeiträgen und Normkosten wird (unter Berücksichtigung des Selbstbehalts der Gemeinde) vom kantonalen Lastenausgleich getragen.

Beispiel:

Eltern mit einem Kind und einem massgeblichen Monatseinkommen von 8'000 Franken bezahlen für einen Monat tägliche Betreuung 841.40 Franken. Die Normkosten für einen Monat betragen 2052 Franken Die Differenz von 1210.75 Franken kann über den Lastenausgleich abgerechnet werden.

  • Fragen und Antworten zum Thema Selbstbehalt auf kantonal finanzierten familienergänzenden Betreuungsangeboten in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden

Weitere Informationen

Kontakt

Sozialamt des Kantons Bern

Abt. Gesundheitsförderung und Sucht/ Fachstelle Familie
Rathausgasse 1
3011 Bern

Tel. 031 633 78 83
Fax 031 633 78 92
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

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