Blockzeiten

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Ab 1. August 2009 muss an allen Kindergärten und Volksschulen von Montag bis Freitag jeden Morgen während mindestens vier Lektionen Unterricht stattfinden. Es handelt sich dabei um eine Minimalbestimmung: auch fünf Lektionen sind möglich, d.h. einige Kinder können einen früheren Schulbeginn haben.
Die Blockzeiten sollen für alle Schülerinnen und Schüler einer Gemeinde identisch sein, die Anfangs- und Schlusszeiten bestimmt die Gemeinde.
Die Schulkommission hat die Möglichkeit Ausnahmen zu bewilligen:
- für lokale Feiertage und zur Verlängerung von Feiertagswochenenden,
- für besondere Anlässe wie ganztägige Weiterbildung des Lehrerkollegiums,
- für den Fall, dass die Schülerinnen- und Schülertransporte es erfordern.
Blockzeiten sollen für den Kindergarten, die Primarschule und in der Regel auch für die Sekundarstufe I gelten. Die Schulkommission kann auf der Sekundarstufe I zusätzliche Ausnahmen bewilligen, beispielsweise wenn Fakultativangebote oder das Raumangebot die Blockzeiten tatsächlich verunmöglichen.
Der •Leitfaden «Blockzeiten – Organisatorische Hinweise zur Einführung und Umsetzung im Kanton Bern» bietet mehr Informationen zu diesem Thema
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