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Blockzeiten

Seit 1. August 2009 muss an allen Kindergärten und Volksschulen von Montag bis Freitag jeden Morgen während mindestens vier Lektionen Unterricht stattfinden (Artikel 11a Volkshochschulgesetz; BSG 432.210).

  • Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt.
  • Der Unterricht findet soweit als möglich in Blockzeiten statt.
  • Die Blockzeiten umfassen mindestens vier Lektionen an den Vormittagen.
  • Die Schulkommission kann Abweichungen zulassen:
    • für lokale Feiertage,
    • zur Verlängerung von Feiertagswochenenden,
    • für besondere Anlässe wie ganztägige Weiterbildungen des Kollegiums,
    • wenn die Schülertransporte es erfordern,
    • für die Sekundarstufe I (z.B. für abteilungsweisen Unterricht wie Hauswirtschaft kombiniert mit Schwimmunterricht

Bei Ausnahmen wird vielerorts eine Betreuung sichergestellt (Tagesschule). Eineige Gemeinden haben zusätzliche an zwei Nachmittagen Blockzeiten eingeführt.


Weitere Informationen

Kontakt

Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung AKVB

Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern

Tel. 031 633 84 14
Fax 031 633 83 55
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

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