Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Portal zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Startseite


Navigation




Blockzeiten

Ab 1. August 2009 muss an allen Kindergärten und Volksschulen von Montag bis Freitag jeden Morgen während mindestens vier Lektionen Unterricht stattfinden. Es handelt sich dabei um eine Minimalbestimmung: auch fünf Lektionen sind möglich, d.h. einige Kinder können einen früheren Schulbeginn haben.

Die Blockzeiten sollen für alle Schülerinnen und Schüler einer Gemeinde identisch sein, die Anfangs- und Schlusszeiten bestimmt die Gemeinde.

Die Schulkommission hat die Möglichkeit Ausnahmen zu bewilligen:

  • für lokale Feiertage und zur Verlängerung von Feiertagswochenenden,
  • für besondere Anlässe wie ganztägige Weiterbildung des Lehrerkollegiums,
  • für den Fall, dass die Schülerinnen- und Schülertransporte es erfordern.

Blockzeiten sollen für den Kindergarten, die Primarschule und in der Regel auch für die Sekundarstufe I gelten. Die Schulkommission kann auf der Sekundarstufe I zusätzliche Ausnahmen bewilligen, beispielsweise wenn Fakultativangebote oder das Raumangebot die Blockzeiten tatsächlich verunmöglichen.

Der Leitfaden «Blockzeiten – Organisatorische Hinweise zur Einführung und Umsetzung im Kanton Bern» bietet mehr Informationen zu diesem Thema


Weitere Informationen

Kontakt

Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung AKVB

Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern

Tel. 031 633 84 14
Fax 031 633 83 55
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.fambe.sites.be.ch/de/index/navi/index/fuer_gemeinden/blockzeiten