Qualität
Qualität in Kindertagesstätten
Gute Qualität ist für die familienergänzende Kinderbetreuung entscheidend. Kinder sollen betreut und gefördert werden. Jede Institution verfügt über ein pädagogisches Konzept, welches die Eckpfeiler der pädagogischen Arbeit umschreibt.
Der Betreuungsschlüssel legt fest, wie viele Kinder von einer Person betreut werden können. Pro 10-12 Plätzen muss demnach eine Person mit pädagogischer oder sozialpädagogischer Ausbildung zur Betreuungsgruppe gehören sowie eine Person ohne einschlägige Ausbildung (z.B. Lernende oder Praktikanten und Praktikantinnen). Um dem grösseren Betreuungsbedarf von Kindern unter einem Jahr gerecht zu werden, sind mehr Betreuende nötig. In diesen Fällen ist die Anzahl Betreuungspersonen um den Faktor 1,5 zu vergrössern.
Des Weiteren gibt es diverse Vorschriften zu den Räumlichkeiten. So müssen diese kinderfreundlich sein, den Brandschutz-, Sicherheits- und Wohnhygienevorgaben entsprechen, Raum für Aussenaktivitäten bieten und sich für das Angebot eignen.
Die Aufsicht bei Kitas, die durch Private aufgebaut wurden hat das Kantonale Jugendamt. Bei subventionierten Kitas liegt die Aufsichtspflicht bei den Gemeinden. Das Kantonale Jugendamt und die Gemeinden stellen die Umsetzung der Vorgaben sicher.
Viele Kindertagesstätten sind Mitglied beim Verband Kindertagesstätten der Schweiz – •KiTaS.
Qualität bei Tagesfamilien
Tagesfamilien werden von einer Tagesfamilienorganisation sorgfältig ausgewählt und an nachfragende Eltern vermittelt. Die Aufsicht über die Tagesfamilienorganisationen wird durch die örtliche Pflegekinderaufsicht wahrgenommen. Tagesfamilien besuchen einen Einführungskurs und regelmässige Weiterbildungen. Auf den Webseiten des Verbandes Tagesfamilien Schweiz und auf der Seite des Verbandes bernischer Tageselternvereine finden Sie viele nützliche Informationen zur Arbeit von Tagesfamilien.
Sie können auch als Privatperson eine Tagesfamilie suchen und mit dieser eine Vereinbarung treffen. Beachten Sie dabei, dass Sie in dieser Situation Arbeitgeber sind und die Tagesfamilien gegen Unfall versichern müssen, sowie für die Sozialversicherungen abgabepflichtig werden. Die örtliche •AHV-Zweigstelle berät Sie bezüglich dem Anmelde- und Abrechnungsverfahren. Die Tagesfamilie meldet Ihr Betreuungsangebot zudem der örtlichen •Pflegekinderaufsicht, sofern die Betreuungszeit regelmässig gegen Entgelt und für mehr als fünf Stunden pro Woche und Kind vereinbart wird.
Weitere Informationen
Kontakt
Sozialamt des Kantons Bern
Abt. Gesundheitsförderung und Sucht/ Fachstelle Familie
Rathausgasse 1
3011 Bern
Tel. 031 633 78 83
Fax 031 633 78 92
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

