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Kosten und Elternbeiträge

Tarifsystem

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist entscheidend

Bei einem nicht subventionierten Betreuungsplatz liegen die Betreuungskosten pro Tag zwischen zirka 80 und 140 Franken. Eine Stunde bei einer Tagesfamilien kostet in der Regel zwischen acht und zehn Franken.

Die Gebühren der subventionierten Plätze bemessen sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Konkret werden sie nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern oder Erziehungsberechtigten, der Betreuungsdauer und der Familiengrösse festgelegt.

Die Betreuungsgebühr pro Stunde beträgt je nach Höhe des massgebenden Einkommens zwischen 71 Rappen und 11.40 Franken bei Kindertagesstätten und 8.75 Franken bei Tageseltern. Bis zu einem massgebenden Einkommen von 3’500 Franken wird der Minimaltarif erhoben. Ab einem massgebenden Einkommen von 13'000 Franken wird der Maximaltarif erhoben. Dazwischen nimmt der Tarif linear zu. Leben mehr als zwei Personen im Familienhaushalt, reduziert sich die Betreuungsgebühr für jedes zusätzliche Familienmitglied pro Stunde um 1.10 Franken, wobei der Minimaltarif nicht unterschritten wird.

Die unten stehende Grafik verdeutlicht die Tarifentwicklung (Achse unten) bei steigendem massgebendem Einkommen (Achse links) und bei unterschiedlichen Haushaltsgrössen (4 Farben).

Auf dem Bild ist dargestellt, dass der Tarif linear ansteigt. Je grösser die Familiengrösse desto später steigt der Tarif an, auch der Maximaltarif wird erst ab einem höheren Einkommen entrichtet.

Bild vergrössern Darstellung des Tarifverlaufs bei unterschiedlicher Familiengrösse

Mit den folgenden Tools können Sie berechnen, wie viel Sie die Betreuung ungefähr kostet.

Wünschen Sie eine Übersicht über die Tarife, sind die folgenden Tabellen von Interesse.

Tariftabelle KITA (PDF, 16 KB, 1 Seite)
Tariftabelle Tagesfamilien (PDF, 15 KB, 1 Seite)

Minimaltarif und Maximaltarif

Der Minimaltarif ist nach sozialen Kriterien festgelegt und soll bewirken, dass Leute, welche mit dem Existenzminimum leben nicht mehr als 71 Rappen pro Stunde bezahlen. Der Maximaltarif entspricht den Normkosten der Leistungsangebote, d.h. ab einem gewissen Einkommen werden die Vollkosten eines Platzes bezahlt.

Massgebendes Einkommen

Das massgebende Einkommen berechnet sich folgendermassen: Der Bruttolohn, Ersatzeinkommen (ohne Sozialhilfe), Renten, Unterhaltsbeiträge, Vermögensertrag und Stipendien ab 2'000 Franken werden addiert. Hinzugerechnet werden 5 Prozent des Betrags, der ein steuerbares Vermögen von 100'000 Franken übersteigt und ein (fiktiver) Haushaltbeitrag von 800 Franken vom im gleichen Haushalt lebenden Partnern oder Partnerinnen.

Eine Sonderregelung gilt bei Selbständigerwerbenden, wo auf das steuerbare Einkommen zuzüglich 20 Prozent abgestellt wird. Die Einkünfte von Ehe- und Konkubinatspaaren mit gemeinsamen Kindern oder fünfjährigem Zusammenleben werden zusammengerechnet. Bei nachweislich unregelmässigem Einkommen ist der Durchschnittswert des letzten Jahres massgeblich.

Ein einfacheres Tarifsystem ist per 1.8.2012 geplant.

Tools zur Gebührenberechnung

Mit diesen Tools können Sie den genauen Tarif berechnen.


Weitere Informationen

Kontakt

Sozialamt des Kantons Bern

Abt. Gesundheitsförderung und Sucht/ Fachstelle Familie
Rathausgasse 1
3011 Bern

Tel. 031 633 78 83
Fax 031 633 78 92
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


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